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Suche nach einem Lektor für Übersetzungen |
An den Lektor, der in einem Übersetzungslektorat arbeitet, werden hohe Anforderungen gestellt. Er muss sich zum einen hervorragend mit der Sprache auskennen, muss die Regeln der Grammatik und Rechtschreibung beherrschen und nicht nur in seiner Muttersprache, sondern auch in der übersetzten Sprache anwenden können.
Er sollte sich aber auch fachlich auskennen, damit er die inhaltlichen Fehler eines Textes erkennen kann. Da sich beides teilweise nur schwer vereinbaren lässt, wird häufig in ein Sprach- und ein Fachlektorat unterschieden.
Es wird zwar davon ausgegangen, dass ein Text in erster Linie fachlich richtig sein muss, damit er veröffentlicht werden kann, aber die Sprache ist natürlich ebenfalls zu berücksichtigen.
Nun kann es aber durchaus sein, dass der Lektor einen Text zur Durchsicht bekommt, der zwar fachlich richtig ist, sprachlich allerdings als eher bescheiden einzustufen ist. Gründe dafür gibt es viele, sie reichen von der fehlenden sprachlichen Qualifizierung des Übersetzers, über die fehlenden Fachkenntnisse desselben bis hin zu Veränderungen am Text, die im Fachlektorat vorgenommen wurden.
Der Lektor, der praktisch gesehen am Ende der „Kontrollkette“ steht, muss dann alle Fehler berichtigen. Davon wird ausgegangen und nur allzu oft ist es in der Praxis tatsächlich so. Doch für den Lektor bedeutet die Überarbeitung und am Ende oft Neufassung eines Textes weitaus mehr Arbeit, als würde der Text von Vornherein noch einmal vollständig übersetzt, zusammen mit den Hinweisen, die vielleicht vom Fachlektorat bereits gegeben wurden.

Es kann auch sein, dass es im Übersetzungslektorat zu unterschiedlichen Ansichten kommt, was bei den Fachbegriffen richtig ist oder welche Terminologie nun anzuwenden wäre.
Rücksprachen mit dem Auftraggeber können daher sinnvoll sein. Generell sind Unterredungen mit allen Beteiligten nötig, damit am Ende ein Text entsteht, der zum einen so vom Auftraggeber gewünscht wurde und zum anderen den hohen Anforderungen an einen übersetzten Text gerecht wird.
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Eine interessante Alternative für Freiberufler ist die Künstlersozialkasse. Sie übernimmt den Teil der Beiträge zur sozialen Versicherung, die ansonsten der Arbeitgeber übernehmen würde. Der Freiberufler muss sich nun einmal selbst um seine Versicherung kümmern und es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung übernimmt.
Die Künstlersozialkasse stellt praktisch den Arbeitgeber dar, die Beiträge werden vom Bund übernommen. Damit unterstützt der Bund die Freiberufler und fördert sie gewissermaßen. Wie läuft die Versicherung nun ab?
Der Freiberufler muss einen Antrag an die Künstlersozialkasse zur Aufnahme in die Versicherung stellen. Dieser Antrag wird erst einmal geprüft und es wird entschieden, ob der Freiberufler überhaupt eine Berechtigung für die Aufnahme hat.
Aufgenommen werden kann, wer eine eigenständige, künstlerische oder publizistische Tätigkeit durchführt.
Das können Journalisten und Autoren, Texter oder Lektoren sein um nur wenige Beispiele zu nennen. Im Antragsformular wird die Art der Tätigkeit beschrieben, außerdem muss eine konkrete Einschätzung des möglichen Gewinns gemacht werden. Die Beiträge werden nämlich anhand des Gewinns berechnet, das heißt, die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen und erst dann erfolgt die Festsetzung der Beiträge. Außerdem muss ein Nachweis der Tätigkeit dem Antrag beigefügt werden. Solch ein Nachweis kann zum Beispiel ein Vertrag mit einer Agentur sein, es können Listen mit Aufträgen für verschiedene Auftraggeber sein oder auch Rechnungen, die bereits erstellt wurden. Spätestens drei Monate nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ist diese der Künstlersozialkasse gegenüber anzumelden. Bei einer Aufnahme erfolgt dann die Festsetzung der Beiträge.
Tritt ein Versicherungsfall ein, so ist aber nicht die Künstlersozialkasse der richtige Ansprechpartner. Denn sie ist quasi als eine Art Vermittler zu sehen, die zwischen Versicherung und Versichertem steht. Der Versicherte muss sich stets an seine Versicherung wenden. Das Versicherungsverhältnis besteht nämlich zwischen dem Versicherten und der Kasse, nicht zwischen Versichertem und Künstlersozialkasse.
Der Vorteil der Versicherung über die Künstlersozialkasse liegt auf der Hand: Finanziell lässt sich für den Freiberufler hier einiges sparen. Die Beiträge, die für Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten sind, betragen nur etwa die Hälfte der Beiträge, die ansonsten bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler plus der Rentenversicherung anfallen würden. Dabei ist die Hälfte noch gut gerechnet, die Rentenversicherung kann auch weitaus höher liegen. Wird einkommensgerecht gerechnet, muss der Freiberufler hierfür schließlich die vollen 19,9 Prozent seines Einkommens abführen.
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